Wirtschaftskanzlei für Unternehmer
CERON berät Unternehmer und Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Vertragsgestaltung, Corporate Governance, Compliance und mehr.

Leistungen
Unternehmerische Entscheidungen verlangen mehr als abstrakte Rechtsauskünfte. CERON ordnet Risiken nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung und entwickelt belastbare Handlungsoptionen für die nächsten unternehmerischen Schritte.
Je nach Anlass begleitet CERON punktuell oder fortlaufend.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Corporate/M&A
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
Geschäftsführer- und Organhaftung
Corporate Governance
Unternehmerische Entscheidungsprozesse
Compliance
Kapitalmarktrechtliche Fragestellungen
Beratung anfragen
Anwaltlich verantwortet
CERON verbindet individuelle Rechtsberatung mit moderner Technologie für transparente, effiziente Prozesse und Kostenkontrolle.
Mandatsannahme und Konfliktprüfung
Vor Beginn der Beratung werden Anliegen, Leistungsrahmen und mögliche Interessenkonflikte geprüft.
Transparenter Leistungsrahmen
Umfang, Grenzen, Vorgehen und Vergütung werden vor Beginn der Beratung klar abgestimmt.
Vertraulicher Umgang
Mandatsinformationen und überlassene Unterlagen werden vertraulich und mit der erforderlichen anwaltlichen Sorgfalt behandelt.
Persönliche Bearbeitung
Jeder Auftrag wird durch einen verantwortlichen Anwalt geführt - ohne wechselnde Bearbeiterteams.
ÜBER CERON
Hinter CERON steht Rechtsanwalt Dr. Conrad Schulte-Wintrop. Nach Stationen in internationalen Wirtschaftskanzleien und als General Counsel eines wachsenden Technologie- und Compliance-Unternehmens berät er heute Unternehmer und Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung sowie zu Corporate Governance und Organhaftung.
Nächster Schritt
Das Absenden einer Anfrage begründet noch kein Mandat. Eine Beauftragung kommt erst nach anwaltlicher Prüfung, erfolgreicher Konfliktprüfung, Abstimmung des Leistungsumfangs und ausdrücklicher Mandatsbestätigung zustande.